Zudem erging seit dem Haftentscheid vom 20. Juli 2015 betreffend Entsiegelungsgesuch, mit dem die Verfahrensleitung von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) verschiedene Unterlagen sowie den Namen des möglichen Schützen herausverlangte, ein Nichteintretensentscheid. Auf eine erneute Editionsverfügung hin gab SRF schliesslich die Korrespondenz zwischen S und der Rundschau sowie eine 69-minütige Rohfassung des Interviews mit S heraus, wobei die Identität bzw. der Name des möglichen Schützen stets unkenntlich gemacht ist.