Das Schweizer Fernsehen verweigere bezüglich Angabe der Täterschaft jegliche Aussage, obwohl es davon Kenntnis habe. Dementsprechend bringe eine Fortsetzung zumindest zurzeit nichts. Der Wahrheitsgehalt der Aussagen von S könne nicht überprüft werden. Dementsprechend werde die Staatsanwaltschaft den weiteren Verlauf des Strafverfahrens gegen X vor Obergericht des Kantons Uri abwarten. Aus den genannten Schreiben geht somit hervor, dass die Identität des möglichen Schützen nicht geklärt werden konnte und vorerst mit keinen weiteren Untersuchungshandlungen zu rechnen ist.