In der Zwischenzeit hat der ausserordentliche Staatsanwalt des Kantons Uri neben S auch den Rundschau-Redaktor R einvernommen. Mit Schreiben vom 20. August 2015 teilte der ausserordentliche Staatsanwalt dem Obergericht mit, dass vorderhand keine weiteren Einvernahmen vorgesehen seien (OG S 14 8, act. 5.13). Und in einem Schreiben an den Verteidiger des Gesuchtellers vom 4. September 2015 hielt er fest, dass aufgrund des gegenwärtigen Stands des Verfahrens weitere Einvernahmen nicht zielführend seien (OG S 14 8, act. 2.1). Das Schweizer Fernsehen verweigere bezüglich Angabe der Täterschaft jegliche Aussage, obwohl es davon Kenntnis habe.