Hinzu komme, dass sich sowohl der Gesuchsteller als auch S in einem kriminogenen Milieu bewegen oder bewegten. In der Zwischenzeit hat sich die Kollusionsgefahr insofern etwas verringert, als Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) die Korrespondenz zwischen S und der Rundschau sowie eine 69-minütige Rohfassung des Interviews mit S herausgegeben hat und die Verfahrensleitung somit über ausführliche schriftliche und mündliche Schilderungen von S bezüglich Planung und Ausführung des angeblich inszenierten Mordanschlags verfügt (vergleiche auch unten E. 6.4).