Mit Eingabe vom 14. September 2015 äussert sich X zum Haftprüfungsverfahren und stellt folgenden Antrag: " X sei unter Verfügung der der Verfahrensleitung gutscheinenden Ersatzmassnahmen unverzüglich aus der Haft zu entlassen." I. Mit Eingabe vom 16. September 2015 nimmt die Staatsanwaltschaft des Kantons Uri zur Eingabe von X vom 14. September 2015 Stellung. Sie hält an ihren Anträgen fest. -4- J. Auf die Begründung der Anträge beider Parteien wird – soweit erforderlich – in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. -5- Die Verfahrensleitung zieht in Erwägung: