Mit Verfügung vom 20. Juli 2015 wies die Verfahrensleitung der Strafrechtlichen Abteilung des Obergerichts das Haftentlassungsgesuch von X vom 29. Juni 2015 ab und bestätigte die bestehende Sicherheitshaft. F. Mit Verfügung vom 9. September 2015 eröffnete die Verfahrensleitung der Strafrechtlichen Abteilung des Obergerichts von Amtes wegen ein Haftprüfungsverfahren. G. Mit Eingabe vom 11. September 2015 äussert sich die Staatsanwaltschaft des Kantons Uri zum Haftprüfungsverfahren und stellt folgende Anträge: " 1. X sei weiterhin in Sicherheitshaft zu belassen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Gesuchstellers." H.