Die Beschwerde von X gegen das Urteil des Obergerichts vom 11. September 2013 hiess das Bundesgericht mit Urteil von 10. Dezember 2014 teilweise gut. Es hob das Urteil des Obergerichts vom 11. September 2013 auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung an das Obergericht zurück. Im Übrigen wies es die Beschwerde ab, soweit darauf einzutreten war. D.