In seinem Urteil vom 24. April 2015 (BGE 1B_65/2015) kam das Bundesgericht zum Schluss, dass die Gesamtdauer der bisher erstanden Haft eine erneute Inhaftierung angesichts der zu erwartenden langjährigen Freiheitsstrafe nicht als unverhältnismässig erscheinen lasse (E. 6). Die seither erfolgte Eröffnung einer staatsanwaltschaftlichen Untersuchung im Zusammenhang mit den gegenüber der Rundschau von SRF kürzlich getätigten Aussagen von S bezüglich der Schüsse auf Y vermag an dieser Einschätzung zurzeit nichts zu ändern.