Im Zusammenhang mit Gewalttaten gegenüber Kunden, Gästen oder auch seiner neuen Partnerin führte Dr. med. G damals aus, dass sich der Beschwerdeführer in einer schwierigen Lebenssituation befinde und er über wenig Ressourcen für eine angemessene Konfliktlösung verfüge, weswegen diesbezüglich von einer moderaten bis deutlichen Wiederholungsgefahr ausgegangen werde müsse (S. 54).