Die maximal drohende Strafe beträgt aufgrund des vorliegend anwendbaren Verbotes einer Verschärfung der Strafe (Verbot der reformatio in peius) 15 Jahre. Es ist immer noch davon auszugehen, dass der Gesuchsteller private und geschäftliche Kontakte mit dem Ausland, das heisst vor allem mit Russland und der Ukraine, hat oder hatte.