5.3 Der Gesuchsteller führt aus, dass zwischenzeitlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft des Kantons Uri eine Strafuntersuchung durch einen unabhängigen ausserkantonalen Staatsanwalt eingeleitet worden sei. Dies nachdem sich offensichtlich ein zumindest hinreichender Anfangsverdacht ergeben habe, dass der Mordanschlag auf Y allenfalls lediglich vorgetäuscht worden sein könnte. Dieser -8-