Mit Verfügung vom 28. Januar 2015 hiess die Verfahrensleitung der Strafrechtlichen Abteilung des Obergerichts das erneute Haftentlassungsgesuch von X vom 5. Januar 2015 gut und entliess ihn unter Anordnung von Ersatzmassnahmen unverzüglich aus der Sicherheitshaft. Eine gegen diesen Entscheid gerichtete Beschwerde hiess das Bundesgericht mit Urteil vom 24. April 2015 gut und ordnete die Sicherheitshaft an, in der sich X seit dem 5. Mai 2015 wieder befindet. -3- E. Mit Eingabe vom 29. Juni 2015 (Posteingang: 30.06.2015) stellte X ein Haftentlassungsgesuch und beantragt: