Mit Urteil vom 11. September 2013 wies das Obergericht des Kantons Uri (Strafrechtliche Abteilung) die Berufung von X ab und verurteilte ihn wegen versuchten Mordes, versuchter vorsätzlicher Tötung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu 15 Jahren Freiheitsstrafe und Fr. 1‘000.-- Busse (OG S 13 3/ OG S 13 5). B. Mit Verfügung vom 1. Oktober 2013 wies die Verfahrensleitung der Strafrechtlichen Abteilung des Obergerichts das Haftentlassungsgesuch von X vom 4. August 2013, nachgebessert am 12. August 2013, ab und bestätigte die bestehende Sicherheitshaft bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils in der Sache. C.