7.3 Der Gesuchsteller wurde seit 2009 zweimal rechtskräftig wegen einfacher Körperverletzung verurteilt. Zudem ist noch ein weiteres Verfahren unter anderem wegen einfacher qualifizierter Körperverletzung hängig. Es liegen damit Vortaten vor, welche eine Wiederholungsgefahr nicht ausschliessen. Diese liegen jedoch schon einige Zeit zurück. Zudem handelt es sich nicht um besonders schwere Delikte gegen Leib und Leben. Es bleibt daher die Rückfallprognose zu beurteilen.