6.2 Das vorliegend relevante Strafverfahren war bis zum aktuellen Stadium ein reiner Indizienprozess. In einem solchen ist nie auszuschliessen, dass sich das Beweisergebnis durch die Manipulation eines oder mehrerer Beweismittel beeinflussen lässt. Das Beweisverfahren war bisher jedoch recht umfassend. Zudem sind im bundesgerichtlichem Urteil nur Sachverhaltsaspekte des ersten Vorfalls thematisiert worden. Damit scheint ein erneutes Beweisverfahren in viel geringeren Umfang als realistisch. Zudem sind die Einflussmöglichkeiten auf Beweismittel nach so langer Zeit sehr beschränkt.