Die Hoffnungen des Gesuchstellers auf ein wesentlich günstigeres Urteil oder sogar auf einen Freispruch werden durch die zu seinen Gunsten gemachten Ausführungen seines Rechtsbeistandes subjektiv gestärkt. Dazu trägt auch dessen Interpretation des Bundesgerichtsurteils vom 10. Dezember 2014 bei. Im Weiteren tragen zur Stärkung dieser Hoffnungen auch die in den Medien verbreiteten, den Gesuchsteller entlastenden Aussagen von Y bei.