Das Risiko einer erfolglosen Flucht in der heutigen multimedialen und stark überwachten Welt ist hoch. Ein Fluchtversuch würde zudem die Prozesschancen und auch die Glaubwürdigkeit des Gesuchstellers beeinträchtigen. Das persönliche Umfeld des Gesuchsteller hat sich durch die Beziehung zu seiner Freundin und der Geburt seines zweiten Sohnes wohl aus seiner Sicht positiv entwickelt. Die Erwägungen des Bundesgerichts zur Beweiswürdigung zum ersten Vorfall (insbesondere in E. 4.4.3 und E. 4.4.5) können beim Gesuchsteller Hoffnung auf mildere Bestrafung aufkommen lassen.