Im Falle einer erneuten Beschwerde ans Bundesgericht, muss wiederum mit einer vergleichbaren Dauer gerechnet werden. Damit ist es nicht unrealistisch, dass ein rechtskräftiges Urteil, dass diese Strafsache abschliesst, erst in 14 bis 18 Monaten vorliegen wird. Zusammengerechnet könnte dies bei einer Bestätigung der Sicherheitshaft eine Gesamtdauer der Untersuchungs- und Sicherheitshaft von gegen sechs Jahren zur Folge haben. 4. Zum allgemeinen Haftgrund des dringenden Tatverdachtes: