{"Signatur": "UR_OG_002", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2015-01-28", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_OG_002_2015-OG-SP-15-1_2015-01-28.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_rte/publikation/7793", "Checksum": "8132dbc8dce842d2fe6733d19663f3c7"}, "Scrapedate": "2026-01-05", "Num": ["2015_OG SP 15 1"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Uri Obergericht Strafprozessuale Beschwerdeinstanz 28.01.2015 2015_OG SP 15 1"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Obergericht Strafprozessuale Beschwerdeinstanz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri  Strafprozessuale Beschwerdeinstanz"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri  Strafprozessuale Beschwerdeinstanz"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Haftentlassung "}], "ScrapyJob": "446973/59/1992", "Zeit UTC": "05.01.2026 06:48:21", "Checksum": "556e9d03fcb088ca8fc8a055bafca641", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Uri Obergericht Strafprozessuale Beschwerdeinstanz 28.01.2015 2015_OG SP 15 1\nRegeste:\nHaftentlassung \n\n9. Aufgrund der oben gemachten Erwägungen ergibt sich, dass die Sicherheitshaft\nnicht mehr verlängert wird und der Gesuchsteller unter Anordnung von Ersatzmassnahmen aus der Haft zu entlassen ist.\n\n10. Die Gerichtsgebühr wird auf Fr. 750.-- festgesetzt (Art. 424 StPO i.V.m. Art. 16\nGerichtsgebührenreglement). Diese Kosten gehen vorerst zulasten des Kantons Uri und werden zusammen mit den übrigen Untersuchungs- und Verfahrenskosten dem Gesuchsteller auferlegt, falls er im Zusammenhang mit dem\ndiesem Haftprüfungsverfahren zugrundeliegenden Strafverfahren einer strafbaren Handlung schuldig erklärt wird (Art. 426 Abs. 1 Satz 1 StPO).\n- 15 -\n\n11. Die Aufwendungen des amtlichen Verteidigers des Gesuchstellers im vorliegenden Haftprüfungsverfahren werden mit der Hauptsache (OG S 14 8) abgegolten.\n\n12. Gestützt auf Art. 214 Abs. 4 StPO wird die geschädigte Person (Opfer) des\nzweiten Sachverhalts im zugrundeliegenden Strafverfahren durch Zustellung\nder vorliegenden Verfügung an dessen Rechtsbeiständin RA lic. iur. Claudia\nZumtaugwald, Luzern, über die Aufhebung der Sicherheitshaft orientiert.\n\nAuf die Zustellung an das Opfer des ersten Sachverhalts im zugrundeliegenden\nStrafverfahren wird aufgrund der aktuellen Unmöglichkeit der Zustellung (unbekannter Aufenthalt) vorläufig verzichtet.\n- 16 -\n\nDie Verfahrensleitung verfügt:\n\n1. Das Haftentlassungsgesuch wird gutgeheissen.\n\n2. X ist unter Anordnung von Ersatzmassnahmen gemäss Art. 237 StPO unverzüglich aus der Sicherheitshaft zu entlassen.\n\n3. Für X gelten bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils in der Sache, oder\nbis die Verfahrensleitung andersweitig verfügt, folgende Ersatzmassnahmen:\n\n3.1 Es wird eine Ausweis- und Schriftensperre gegen X ausgesprochen.\n\nDie Standeskanzlei Uri, Abt. Administration, Passbüro, wird angewiesen, eine\nAusweis- und Schriftensperre für X unverzüglich im relevanten Informationssystem Ausweisschriften (ISA) respektive im Informationssystem für Reisedokumente (ISR) einzutragen.\n\n3.2 X darf die Schweiz nicht verlassen.\n\n3.3 X ist es verboten, Kontakte mit den Parteien und anderen Verfahrensbeteiligten\nwie beispielsweise geschädigten Personen, Personen, die Anzeige erstatteten,\nZeugen, Auskunftspersonen, Sachverständigen und weiteren durch Verfahrenshandlungen beschwerten Dritten, wie auch möglichen neuen Auskunftspersonen\noder Zeugen, des diesem Haftverfahren zugrundeliegenden Strafverfahrens, zu\npflegen.\n\n4. Die Verfahrenskosten, bestehend aus:\n\nFr. 750.-- Gerichtsgebühr\nFr. 290.-- Auslagen und Kanzleigebühren\n\nFr. 1ꞌ040.-- Total,\n\ngehen vorerst zulasten der Staatskasse Uri. Die Gerichtskosten werden zusammen mit den übrigen Untersuchungs- und Verfahrenskosten X auferlegt, falls er\nim Zusammenhang mit vorliegendem Haftentlassungsgesuch einer strafbaren\nHandlung schuldig erklärt wird.\n- 17 -\n\n5. Die Kosten für die amtliche Verteidigung von X im Haftentlassungsverfahren\nwerden mit der Hauptsache (OG S 14 8) abgegolten.\n\n6. Die Rechtsmittelbelehrung ergibt sich aus dem Anhang.\n\n7. Mitteilung an:\n\n- Gesuchsteller\n\n- Gesuchsgegnerin\n\n- Standeskanzlei Uri, Abt. Administration, Passbüro,\nRathausplatz 1, 6460 Altdorf\n(zum Vollzug Dispositiv-Ziff. 3.1)\n\n- Frau RA lic. iur. Claudia Zumtaugwald,\nBruchstrasse 5, 6000 Luzern\n(zur Kenntnisnahme als Vertreterin der geschädigten Person [Opfer])\n\n- Haft- und Untersuchungsgefängnis Grosshof, Eichwilstrasse 4, 6410 Kriens,\nzur Kenntnisnahme (A-Post)\n\n- Amt für Justiz, Abt. Strafvollzug und Bewährungshilfe,\nRathausplatz 5,6460 Altdorf\nzur Kenntnisnahme (A-Post)\n- 18 -\n\nOBERGERICHT DES KANTONS URI\nVerfahrensleitung Strafrechtliche Abteilung\n\nDer Vizepräsident Der Gerichtsschreiber\n\nVersand:\n"}