Danach gab er das ʺGewindelʺ Q in Kommission. Dem Beschwerdeführer wurde das ʺGewindelʺ in Erstfeld übergeben, als er den Kaufpreis von Fr. 17'000.-- bezahlte. Der Beschwerdeführer kaufte das ʺGewindelʺ vor dem Hintergrund, dass es im Gotthard-Basistunnel gewonnen worden ist. Gegen X wurde am 8. September 2009 eine Strafuntersuchung wegen Widerhandlung gegen die Verordnung über das Suchen von Kristallen und Mineralien auf dem Gebiete der Korporation Uri (KRB 753.41; nachfolgend: Strahlerverordnung) eröffnet. Der Beschwerdeführer wurde zwar am 23. Mai 2009 von der Kantonspolizei Uri einvernommen. Weiteres wurde jedoch nicht angeordnet.