Strafprozessordnung. Art. 160 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Art. 57 Abs. 1 und Abs. 2 KV. Art. 16 Abs. 1, Art. 197 Abs. 1 lit. a-e, Art. 244 Abs. 2 lit. b, Art. 263 Abs. 1 lit. a und c StPO. Beschwerde gegen einen Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl. Vorwurf der Hehlerei. Kettenhehlerei. Unklarheit, welches Vermögensdelikt am Anfang der Kettenhehlerei steht. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung. Angesichts der späten Eröffnung der Strafuntersuchung trotz bekannter und unveränderter Aktenlage dürfen gewisse Anforderungen an die Intensität des Tatverdachts gestellt werden. Verneinung des dringenden Tatverdachts.