bb) Im Verhältnis Schweiz Slowakei gelangt das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zur Anwendung (SR 0.351.1; nachfolgend: EUeR). Ergänzung findet dieses durch das Zweite Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (SR 0.351.12; nachfolgend: ZP II EUeR; dazu Gunhild Godenzi, in Donatsch/Hansjakob/Lieber [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, Zürich 2010, N. 12 f. zu Art. 144 m.H.) und das Schengener Durchführungsübereinkommen (Art. 48 - 53 SDÜ; Riedo/Fiolka/Niggli, Strafprozessrecht sowie Rechtshilfe in Strafsachen, Basel 2011, N. 3235 und 3238).