- die Staatsanwaltschaft des Kantons Uri mit Verfügung vom 5. Juli 2012 auf die Einsprache nicht eingetreten ist, weil die zehntägige Einsprachefrist nicht eingehalten und die Rechtsmitteleingabe in französischer Sprache abgefasst worden sei, überdies die Organisation RAID zur Verteidigung von X nicht berechtigt gewesen sei; - die Staatsanwaltschaft des Kantons Uri X zugleich dazu verpflichtete, dem Amt für Finanzen die Busse von Fr. 400.-- sowie Verfahrenskosten von Fr. 150.-- (Gebühr Sicherheitsdirektion und Sachverhaltsabklärungen Polizei) zu bezahlen;