- X mit Strafbefehl der Sicherheitsdirektion Uri vom 28. März 2012 (Nr. 60 12 424) wegen Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit schuldig erklärt wurde und gestützt darauf mit einer Busse von Fr. 400.-- bestraft worden ist; - die Staatsanwaltschaft des Kantons Uri die Eingabe der Organisation RAID, Basel, vom 25. April 2012 als Einsprache gegen den Strafbefehl der Sicherheitsdirektion Uri vom 28. März 2012 entgegengenommen hat;