1. b) Bei diesem Ergebnis drängt sich aber die Frage auf, ob ein Angehöriger einer geschädigten Person überhaupt berechtigt ist, eine Strafklage i.S.v. Art. 119 Abs. 2 lit. a StPO zu erheben. Die Lehre ist sich darüber uneins (zustimmend Niklaus Schmid, Handbuch des schweizerischen Strafprozessrechts, Zürich 2009, N. 700; gl.M. Lorenz Droese, Die Akteneinsicht des Geschädigten in der Strafuntersuchung vor dem Hintergrund zivilprozessualer Informationsinteressen, in Jörg Schmid [Hrsg.], Luzerner Beiträge zur Rechtswissenschaft, Bd. 24, Zürich 2008, S. 25 f.; vgl. ferner Hanspeter Kiener, in Goldschmid/Maurer/Sollberger [Hrsg.], Kommentierte Textausgabe zur StPO, Bern 2008, S. 99;