b) Sinn und Zweck einer Zustellplattform ist die sichere und nachvollziehbare Zustellung von elektronischen Nachrichten (Kriterienkatalog für die Anerkennung von Zustellplattformen vom Informatikstrategieorgan des Bundes [heute: Informatiksteuerungsorgan] vom 17.11.2010 S. 2). Im Unterschied zur Übermittlung einer Eingabe mittels gewöhnlichem E-Mail ist bei der Zustellung über eine anerkannte Plattform die Vertraulichkeit und die Integrität der Eingabe in besonderem Masse gewährleistet (Art. 2 VeÜ-ZSSchK;