Abzuklären ist im Rahmen des eröffneten Disziplinarverfahrens der Umfang der Mandatsverhältnisse zwischen dem Angezeigten und der Anzeigerin sowie zwischen dem Angezeigten und der Feusi AG. Dazu sind namentlich die Akten LGP 18 189 und 18 190 beizuziehen.