Daran ändert nichts, dass dem Angezeigten die mangelnde Liquidität der Anzeigerin bereits bei Mandatsübernahme bekannt war. Denn die finanzielle Situation hätte sich seit Januar 2018 auch ändern können. 10. Ausserdem ist aufgrund der soeben genannten Zahlungsvereinbarung eine Interessenkollision zu prüfen. Einerseits wird es im Interesse des Angezeigten sein, sein Honorar zu erhalten, andererseits, die Forderungen der Feusi AG durchzusetzen. Diese Interessen könnten insbesondere aufgrund der finanziellen Situation der Anzeigerin widersprechend sein.