Zwar ist davon auszugehen, dass Roman Gebert als Aktionär zu 50 Prozent und Verwaltungsrat im Bilde war über die Vorgänge der Anzeigerin. Andererseits ist es nicht gänzlich auszuschliessen, dass der Angezeigte während des Mandatsverhältnisses (und auch danach) zu Kenntnissen gelangte, zu denen er allein durch Roman Gebert nicht gleichermassen gelangen würde. So dürfte er aufgrund der Zahlungsvereinbarung mit der Anzeigerin bezüglich seiner Honorarforderung insbesondere über die aktuelle finanzielle Situation der Anzeigerin im Bilde sein. Daran ändert nichts, dass dem Angezeigten die mangelnde Liquidität der Anzeigerin bereits bei Mandatsübernahme bekannt war.