Ebenfalls habe er die Feusi AG in zwei parallelen Rechtsöffnungsverfahren vor dem Landgericht Uri gegen die Anzeigerin im September 2018 vertreten. Sodann zahle die Anzeigerin noch immer CHF 50.00 monatlich an den Angezeigten aus Honorarforderung. 6. Der Angezeigte bestreitet diesen Sachverhalt nicht grundsätzlich. Indessen macht er geltend, es gäbe keinerlei Hinweis auf eine Interessenkollision. 7. Zunächst betrifft das vorliegende Verfahren ausschliesslich die Beurteilung der Vertretung der Feusi AG durch den Angezeigten vor dem Landgericht Uri. Die Vertretung vor dem Bezirksgericht Höfe in Wollerau liegt im Zuständigkeitsbereich der Anwaltskommission des Kantons Schwyz.