Gerichtsschreibers bei Kollegialgerichten sich demnach analog zur Zuständigkeit bei streitigem Ausstand eines Mitglieds des Gerichts bestimmt, das Kollegialgericht in der aufgezeigten Weise unter Beizug eines ausserordentlichen Gerichtsschreibers über den Ausstand des ordentlichen Gerichtsschreibers zu entscheiden hat (Entscheid Obergericht des Kantons Uri a.a.O.); - die Sache zur weiteren Behandlung an das Landgericht Uri (Zivilrechtliche Abteilung) zu überweisen ist;