- der Angezeigte im Anwaltsregister des Kantons Uri eingetragen ist; - wer im Anwaltsregister eingetragen ist, dem Anwaltsgesetz nicht nur für seine forensische, sondern auch für seine beratende Tätigkeit untersteht (Entscheid Obergericht des Kantons Uri vom 04.10.2005, OG AK 05 20, E. 3a; Niklaus Studer, Neue Entwicklungen im Anwaltsrecht, in SJZ 2004 S. 230 und 234);