{"Signatur": "UR_OG_001", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2013-01-09", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_OG_001_2013-OG-AK-12-14-Auf_2013-01-09.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_rte/publikation/6454", "Checksum": "ddab5958010a88c90abe4dadb063e534"}, "Scrapedate": "2026-01-05", "Num": ["2013_OG AK 12 14_Aufsicht über die Rechtsanwälte"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Obergericht Aufsichtskommission über die richterlichen Behörden und die Rechtsanwälte 09.01.2013 2013_OG AK 12 14_Aufsicht über die Rechtsanwälte"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Obergericht Aufsichtskommission über die richterlichen Behörden und die Rechtsanwälte 09.01.2013 2013_OG AK 12 14_Aufsicht über die Rechtsanwälte"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Obergericht Aufsichtskommission über die richterlichen Behörden und die Rechtsanwälte 09.01.2013 2013_OG AK 12 14_Aufsicht über die Rechtsanwälte"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Obergericht Aufsichtskommission über die richterlichen Behörden und die Rechtsanwälte"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Obergericht Aufsichtskommission über die richterlichen Behörden und die Rechtsanwälte"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Obergericht Aufsichtskommission über die richterlichen Behörden und die Rechtsanwälte"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 12 lit. a BGFA. "}], "ScrapyJob": "446973/59/1992", "Zeit UTC": "05.01.2026 07:20:08", "Checksum": "cc393ae4e114ce2e99ba8893741b4a5a", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Uri Obergericht Aufsichtskommission über die richterlichen Behörden und die Rechtsanwälte 09.01.2013 2013_OG AK 12 14_Aufsicht über die Rechtsanwälte\nRegeste:\nArt. 12 lit. a BGFA. \n\n - aus der bei den Akten des Verfahrens OG V 08 9 liegenden Anwaltsvollmacht\nvom 7. Februar 2008 sich ergibt, dass die Vollmachtgeberin sich \"in allen Fällen zur\nBezahlung des Honorars gemäss Gebührenordnung des Vereins zürcherischer\nRechtsanwälte (§§ 4 und 5) und der Barauslagen des Bevollmächtigten\" verpflichtete;\n\n- eine klar übersetzte Rechnung nicht ersichtlich ist und vom Anzeiger auch nicht\ngeltend gemacht wird;\n\n- Gesagtes erhellt, dass der Anzeige keine Folge zu geben ist;\n"}