“Schon ein einziger gezielter wuchtiger Faustschlag genügt, um eine das Leben gefährdende Behandlung zu bejahen”, Tröndle/Fischer, StGB, § 224 Rdnr. 12; sentenza dell’Oberlandgericht Hamm del 7 agosto 2001, 3 Ss 623/01 OLG Hamm).