2. 2.1. 2.1. 1. Wer eine Waffe erwirbt (durch leihe, Erbschaft, Kauf, Schenkung usw.) muss immer über einen gültigen Rechtstitel - also einen Vertrag , einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung verfügen (Art. 8, 10 und 11 WG). Diese Voraussetzung erfüllt der Rekurrent beim Erwerb einer Waffe als Inhaber einer Waffenhandelsbewilligung.