Sowohl das Waffengesetz wie auch das ZGB sind Bundesgesetze. Die spezielle Rechtsnorm verdrängt indessen die allgemeine Rechtsnorm (,,lex specialis derogat legi generali"). Hintergrund dessen ist die Überlegung , dass die speziellere Rechtsnorm eine sachnähere und damit -gerechtere Regelung des betreffenden Lebenssachverhalts trifft als die allgemeine, welche darüber hinaus noch weitere Konstellationen abdecken muss. Da das Waffengesetz zur Übertragung des Eigentums eigene Regeln beinhaltet, geht dieses Gesetz als sogenannte lex specialis dem ZGB vor.