2017 vom Polizeikommando Thurgau erteilt. Gemäss Anhang zur Waffenhandelsbewilligung stellt diese eine Ausnahmebewilligung für den gewerbsmässigen Handel, die Übertragung, das Vermitteln, den Erwerb, die Lagerung, die Reparatur und den Besitz von verbotenen Waffen, wesentliche Waffenbestandteilen und Waffenzubehör dar. Mit dieser Bewilligung bedarf der Rekurrent zusätzlich zur Waffenübergabe weder eines schriftlichen Vertrages noch eines Waffenerwerbsscheines für den Erwerb einer Waffe.