G. Mit Email vom 26. Januar 2023 teilte die Vorinstanz mit, auf eine Duplik zu verzichten, da bereits anlässlich der Rekursantwort ausführlich Stellung genommen worden sei. Auf die weiteren Vorbringen wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. ~~ Thurgau~~ 6/12 Erwägungen: I. In formeller Hinsicht