C. Am 12. Oktober 2022 erliess die Vorinstanz einen Entscheid. Gemäss Waffengesetz seien Inhaber einer Waffenhandelsbewilligung verpflichtet, die Personalien der liefernden Person in ihren Büchern aufzuführen , was bei einer anonymen Abgabe nicht möglich sei. Eine Übernahme anonym abgegebener Waffen in die Bücher des Waffenhändlers sei daher nicht möglich. Es werde entschieden, dass die Übernahme anonym abgegebener Waffen, wesentlichen und besonders konstruierten Waffenbestandteilen sowie Waffenzubehör, in die Bücher von Inhabern einer Waffenhandelsbewilligung untersagt sei.