B. Der Rekurrent teilte der Vorinstanz hierauf mit Schreiben vom 29. Juni 2022 mit, dass sich eine solche Absicht des Gesetzgebers weder dem Gesetz noch der zugehörigen Botschaft entnehmen liesse. Er wolle herrenlose, anonym abgegebene Waffen unter besonderem Vermerk erfassen und in den Verkauf geben. Er ersuche daher um eine anfechtbare Verfügung. Mit Schreiben vom 6. Oktober 2022 ersuchte er erneut um Zustellung einer anfechtbaren Verfügung.