A. Mit Schreiben der Kantonspolizei Thurgau, Fachstelle Waffen/Sprengstoff (Vor- ~ m 24. Mai 2022 wurde die , vertreten durch - - ( R e k urrent), darüber informiert, wie die Waffenhändler mit anonym abgegebenen Waffen umgehen sollten. Sie sei im Austausch mit anderen Kantonen und aufgrund von Abklärungen beim Rechtsdienst zum Schluss gekommen, dass anonym abgegebene Waffen bei der Polizei abzugeben seien. Die Abgabe könne persönlich bei jedem Polizeiposten erfolgen oder werde auf entsprechende Meldung hin, durch die Vorinstanz organisiert. Den Waffenhändlern würden hierfür keine Gebühren auferlegt.