Die Beschwerde ist unterzeichnet und in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Sie muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen . Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Akten sind nummeriert und mit einem Aktenverzeichnis einzureichen. ~~ Thurgau~~ 3/12 Sachverhalt: