Regierungsgebäude, 8510 Frauenfeld T +41 58 345 61 20 www.djs.tg.ch ~~ Thurgau~~ 2/12 wird entschieden: 1. Der Rekurs wird abgewiesen. 2. Dem Rekurrenten wird eine Entscheidgebühr von Fr. 900 auferlegt, unter Verrechnung mit dem geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe. 3. Mitteilung an: Kantonspolizei Thurgau, Fachstelle Waffen/Sprengstoff, Zürcherstrasse 325, 8500 Frauenfeld , interne Post; Sekretariat des Departementes für Justiz und Sicherheit, mit den übrigen Akten.