{"Signatur": "TG_UPL_001", "Spider": "XX_Upload", "Datum": "2023-03-08", "PDF": {"Datei": "XX_Upload/TG_UPL_001_537-2022_2023-03-08.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/docs/view_upload.php?ID=119", "Checksum": "4ace2774bb1c012499a06c04ecf9e3af"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["537/2022"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Departement für Justiz und Sicherheit 08.03.2023 537/2022"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Departement für Justiz und Sicherheit 08.03.2023 537/2022"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Departement für Justiz und Sicherheit 08.03.2023 537/2022"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Upload "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Upload "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Upload "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Departement für Justiz und Sicherheit"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Anonyme Abgabe von Waffen bei Waffenhändlern"}], "ScrapyJob": "446973/75/73", "Zeit UTC": "11.12.2023 12:26:14", "Checksum": "c1c917abb7584fc89e4e677ee1337f6e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Departement für Justiz und Sicherheit 08.03.2023 537/2022\nRegeste:\nAnonyme Abgabe von Waffen bei Waffenhändlern\n\n 4.2. Die Vorinstanz hält hierzu fest, was nicht rechtmässig erworben worden\nsei , sei nicht rechtmässiges Eigentum und somit nicht entschädigungspflichtig.\n\n4.3. Da der Rekurrent - wie bereits ausgeführt- nicht rechtmässiger Eigentümer einer anonym deponierten Waffe werden kann, fällt der Tatbestand der Enteignung von vornherein ausser Betracht. Von einer Enteignung spricht man, wenn\ndas Eigentum vom eigentlichen Besitzer bzw. dem Eigentümer in ein anderes Eigentum - meist das des Staates - übergeht. Im vorliegenden Fall geht indessen\nkein Eigentum über. Die nicht verkehrsfähige Sache ist vom Staat einzuziehen\nund der Vernichtung zuzuführen. Da der Waffenhändler nicht Eigentümer anonym\nhinterlegter Waffen werden kann, ist er gehalten , solche Waffen der Polizei weiterzuleiten. Ansonsten macht er sich der fehlerhaften Buchführungspflicht schuldig.\nWer Verpflichtungen nach Art. 21 WG verletzt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei\nJahren oder Geldstrafe bestraft werden (Art. 33 Abs. 1 lit. d WG).\n\n5. 5.1. Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass der Rekurrent mit seinen Anträgen unterliegt. Der Rekurs ist daher abzuweisen.\n~~\nThurgau~~\n\n12/ 12\n\n5.2. Als unterliegende Partei hat der Rekurrent die Verfahrenskosten zu bezahlen (§ 77 Abs. 1 VRG).\n\n5.3. Eine ausseramtliche Entschädigung fällt ausgangsgemäss ausser Betracht(§ 80 Abs. 2 VRG).\n\nDepartement für Justiz und Sicherheit\nDie Departementschefin\n\nCornelia Komposch\n\nVersanddatum: - 8. März 2023\n"}