Nur auf diese Weise ist es möglich, brauchbare Angaben - insbesondere von älteren Kindern - mit Bezug auf die Frage der Kinderzuteilung zu erhalten und gleichzeitig zu gewährleisten, dass die Kinder unbeschadet ihrer Meinung weiterhin ein möglichst ungestörtes Verhältnis sowohl zum einen wie zum anderen Elternteil pflegen können. Anlässlich der Besprechung im April 2000 erklärten denn auch sowohl die Parteien als auch ihre Anwältinnen ausdrücklich, sie seien mit diesem Vorgehen einverstanden.