Aus diesem Grunde wird in der Arbeit der Justiz so grosser Wert auf eine detaillierte Analyse von Aussagen gelegt, worauf schon einlässlich im Urteil des Obergerichts hingewiesen wurde. Das Obergericht unterzog die Aussagen des Opfers denn auch einer ausführlichen und sorgfältigen Glaubwürdigkeitsanalyse und folgte aufgrund des Ergebnisses dieser Analyse in einzelnen Punkten den Angaben des Opfers nicht. Unter diesen Umständen können die allgemeinen Behauptungen des Gesuchstellers, beim Opfer handle es sich um eine notorische Lügnerin, nicht zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens führen.