RBOG 1999 Nr. 32 Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahrkontrollen sind beweiskräftig Für die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen sind grundsätzlich die Weisungen des EJPD über Geschwindigkeitskontrollen im Strassenverkehr vom 15. Dezember 1994 massgebend; werden die darin erwähnten Voraussetzungen erfüllt, darf auf die Messwerte ohne weiteres abgestellt werden. Geschwindigkeitsmessungen können allerdings auch dann zur Grundlage einer strafrechtlichen Verurteilung genommen werden, wenn nicht alle Vorschriften der Weisungen peinlich genau eingehalten wurden;