Von einem nicht sachgerecht abgefassten Bericht kann - immer unter dem Aspekt, dass es sich um einen satirisch-ironischen Artikel handelt - ausser mit Bezug auf die am Schluss angesprochene Verschleuderung von Steuergeldern indessen nicht gesprochen werden. Wohl ist der Hinweis richtig, dass dieser Prozess den Steuerzahler einen gewissen Betrag gekostet haben dürfte, doch hätte der Leser darauf aufmerksam gemacht werden müssen, dass die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung eines Offizialdelikts verpflichtet ist und im Zweifelsfall ein Verfahren nicht von vornherein einstellen darf, sondern vielmehr den Richter über Schuld und Unschuld entscheiden lassen muss.