Das einzige von X geltend gemachte öffentliche Interesse, der "Druck auf das Gericht", ist offensichtlich nicht gegeben: Der unbefangene Leser wird zwar durch den Artikel in die Irre geführt, muss aber keineswegs zum Schluss kommen, X werde verurteilt. Allein schon aus diesem Grund stand die Bezirksgerichtliche Kommission bei ihrer Entscheidfindung sicher nicht "unter Druck". Abgesehen davon weist die Journalistin zu Recht darauf hin, auf diese Weise sei eine Druckausübung auf ein Gericht gar nicht möglich. Rekurskommission, 23. April 1999, JV.1999.11 III.