Aufgabe der Medien ist es nicht, über Rechtsfragen zu orientieren oder sich im Detail mit den Argumenten der Parteien eines Prozesses auseinanderzusetzen; ihre Kontrollfunktion erfüllen die Medien schon dann, wenn sie korrekt über die Tätigkeit der Justiz berichten. Nicht ersichtlich ist des weitern, in welchem Sinn die Journalistin eine Vorverurteilung vorgenommen haben soll. Die fettgedruckten Zwischentitel, insbesondere die Hinweise "Unzimperlich" resp. "Fehl am Platz", waren allenfalls etwas deftig und passten insbesondere im Grunde nicht zum Inhalt des Fliesstextes; gleichermassen ein vorgezogener Schuldspruch liegt in den gewählten Zwischentiteln aber fraglos nicht.